Option auf Anschluss­ver­si­che­rung bei ver­bun­de­nen Leben

Die Versicherungssumme wird bei Tod der ersten Person aus dem versicherten Personenkreis ausbezahlt. Wie üblich endet auch bei uns die
Versicherung bei Tod einer versicherten Person. In diesem Fall können die verbliebenen versicherten Personen einen neuen Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen und sind somit weiterhin abgesichert.

Vgl. AVB § 14