Barrierefreiheit auf dialog-leben.at
Diese Allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die elektronischen Dienstleistungsangebote der Dialog Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):
- Dialog Lebensversicherungs-AG, Stadtberger Straße 99, 86157 Augsburg
Sie gelten für die Angebote auf allen Haupt- und Unterseiten unter dialog-versicherung.de.
Was bedeutet barrierefrei?
Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen nicht immer, dass Menschen körperlich und geistig eingeschränkt sein können. Für diese Nutzer kann es „Barrieren“ geben, die einen freien Zugang zu Angeboten verhindern.
Die Vorgaben des BFSG mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sollen helfen, diese Barrieren abzubauen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und Menschen mit Behinderungen unabhängiger zu machen.
Was bedeutet barrierefrei auf dialog-versicherung.de?
Auf dialog-versicherung.de können Sie unterschiedliche elektronische Dienstleistungsangebote im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG nutzen.
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG stellen wir im „2-Sinne-Prinzip“ bereit: Unsere Informationen sind für mindestens zwei von drei Sinnen wie Sehen, Hören und Tasten aufbereitet. Außerdem schreiben wir in verständlicher Sprache.
Worauf achten wir beim Design dieser Services?
Inhalte stellen wir übersichtlich dar. Diese sind klar strukturiert. Wir setzen zum Beispiel Kontraste optimal ein.
Was zeichnet unsere Navigation aus?
Auf vielen Seiten können Sie allein mit Tabulator-Taste und anderen Tastenkombinationen navigieren.
Wie gehen wir mit Text und Audio um?
Sie können unsere Seiten mit einem Screenreader erfassen und sich diese vorlesen lassen. Bilder haben wir mit Texten und Videos mit Untertiteln versehen.
Wer überwacht, ob wir uns an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz halten?
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Bundesländer derzeit eine gemeinsame Stelle - die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz MLBF). Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Länder, die derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF könne Sie Ihre Anfragen richten an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Die Informationen auf dieser Seite haben wir zuletzt am 30.06.2025 aktualisiert.