Übersicht

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ihren Kunden von enormer Bedeutung, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate zu weniger als 50% ausüben kann. Um sich gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern, verlässt er sich auf zwei Expertisen:
Ihre Beratungskompetenz und unser leistungsstarkes Deckungskonzept.

Aus unserer Sicht kommt es dabei auf eine Kombination von erstklassigem Schutz, hoher Flexibilität zu Beginn und im weiteren Verlauf, sowie Finanzierbarkeit an.


Unsere High­lights

Top Bedingungen mit überdurchschnittlichen Leistungsauslösern zeichnen uns aus.

Wir leisten auch bei fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verstößen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Um einfache Fahrlässigkeit handelt es sich zum Beispiel, wenn falsches Schuhwerk auf Schnee getragen wird und ein Sturz zur Berufsunfähigkeit führen würde. Wird allerdings ein Unfall herbeigeführt, indem der Versicherte bei Rot eine Ampel überfährt, so wird dies als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.

Viele Versicherer leisten dann nicht. Anders bei uns, bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen - auch im Straßenverkehr - leisten wir trotzdem.

Vgl. AVB § 9, (2)

Auch wenn ein Versicherter nicht die Voraussetzung einer Berufsunfähigkeit erfüllt, leistet die Dialog bereits, wenn eine dieser Verrichtungen nicht ohne erhebliche Hilfe möglich ist:

  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen oder Rasieren
  • Fortbewegen im Zimmer
  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Verrichten der Notdurft

Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

Vgl. AVB § 5, (11) ff.

Häufig stellt der Krankenversicherer die Zahlung von Krankentagegeld vorzeitig ein, z.B. wenn ein Bescheid wegen Zahlung einer gesetzlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente ergangen ist.

Wir zahlen ein Überbrückungsgeld in Höhe der vereinbarten BU-Rente bis Abschluss der Leistungsprüfung, längstens für 6 Monate, sobald die Krankenversicherung ihre Zahlung wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung einstellt. Auch wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss die Überbrückungshilfe nicht zurückgezahlt werden.

Vgl. AVB § 7, (4)

Die Dialog leistet einmalig bei Vorliegen einer schweren Erkrankung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für längstens 15 Monate, wenn die versicherte Person an diesen mindestens 6 Monate daran gelitten hat oder voraussichtlich leiden wird.Dies gilt für folgende Erkrankungen oder Einschränkungen:

  • Schwerer Herzinfarkt
  • Schlaganfall mit neurologischen Einschränkungen
  • Eingeschränkte Lungenfunktion
  • Eingeschränkte Leberfunktion
  • Koma

Vgl. AVB § 5, (17)

Hat ein Versicherter eine neue Tätigkeit aufgenommen, haben Versicherer bei Zumutbarkeit das Recht, die Leistungen auf Berufsunfähigkeitsrente einzustellen.

Eine Einkommenseinbuße bezogen auf das durchschnittliche jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuern der letzten 3 Jahre von 20% oder mehr gilt jedoch für uns in jedem Fall als unzumutbar. Verdient Ihr Kunde in einer neuen Tätigkeit weniger als 80% als bisher, zahlen wir die Berufsunfähigkeitsrente trotz neuer Tätigkeit weiter.

Vgl. AVB § 5, (1)

Wenn der Versicherte wieder berufsfähig ist, leisten wir eine einmalige Zahlung in Höhe von 12 Monatsrenten, höchstens jedoch 12.000 EUR, um z.B. die Zeit, bis eine neue Anstellung gefunden wird, zu überbrücken.

Vgl. AVB § 7, (1)

Berufsunfähigkeit gemäß unseren Bedingungen liegt auch dann vor, wenn eine auf gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen der Gefahr einer Infizierung Dritter, ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen (vollständiges Tätigkeitsverbot). Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken und ist bei uns nicht nur auf Ärzte beschränkt, sondern gilt für alle Berufe.

Vgl. AVB § 5, (9)

Kann eine Berufsunfähigkeit durch eine zumutbare Umorganisation abgewendet werden, so zahlen wir eine Leistung in Höhe von sechs Monatsrenten (max. 12.000 EUR).

Vgl. AVB § 7, (5)

Lebt Ihr Kunde im Ausland, können wir verlangen, dass erforderliche Untersuchungen in Österreich durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir im Rahmen der Bedingungen die anfallenden Reise- und Unterbringungskosten.

Auf Untersuchungen in Österreich können wir verzichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in Österreich angewendeten Grundsätzen/ Standards erfolgen.

Vgl. AVB § 30, (3), (4)

Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, entscheiden wir innerhalb von 10 Arbeitstagen über die Leistung.

Vgl. AVB § 32

Die Dialog verzichtet auf:

Bei der Dialog entsteht der Anspruch auf Leistung mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wir leisten generell rückwirkend ab dem Tag des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Eine verspätete Meldung, unabhängig ob diese schuldlos oder schuldhaft erfolgt ist, hat keine finanziellen Einbußen für Ihre Kunden zur Folge.

Vgl. AVB § 30, (1)

Die medizinischen Mitwirkungspflichten beschränken sich ausschließlich auf den Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens und zumutbare Heilbehandlungen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen.

Vgl. AVB § 30, (5)

Die Dialog verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen auf die bei Selbstständigen übliche Prüfung der Umorganisation des Arbeitsplatzes, wenn sich dadurch eine Einkommenseinbuße von 20% oder mehr ergibt. Ausgangsbasis hierzu ist häufig der durchschnittliche steuerliche Jahresgewinn der letzten 3 Jahre. Wir verzichten auch, wenn die Selbstständigen eine erfolgreich abgeschlossene akademische Ausbildung haben und in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90% kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausüben.

Vgl. AVB § 5, (10)

Sollte sich während des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente der Gesundheitszustand Ihres Kunden verbessern, so muss er uns diesen nicht anzeigen.

Vgl. AVB § 30, (6)

Die Dialog verzichtet auf befristete Anerkenntnisse einer Leistungspflicht.

Vgl. AVB § 33

Finan­zier­ba­rer Pre­mi­um­schutz

Konstante Kalkulation

(SBU-professional)

Gleichbleibender Beitrag über die gesamte Laufzeit

Risikoadäquate Kalkulation

(SBU-solution®)

Die Beiträge passen sich dem Berufsunfähigkeitsrisiko an, das in jungen Jahren sehr niedrig ist. Später kann Ihr Kunde jährlich ohne Gesundheitsprüfung in die konstant kalkulierte Variante wechseln.

Optionen

Wir bieten attraktive Optionen für höchste Ansprüche.

Nach Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (über mind. 6 Monate) vom Facharzt zahlt die Dialog sofort für max. 24 Monate eine Rente in Höhe der versicherten BU-Rente. Das bedeutet für Sie und Ihre Kunden, dass wenn der Grad der Berufsunfähigkeit noch nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte oder nicht erfüllt ist, wir dennoch die BU-Rente zahlen, soweit die entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Stellt sich später heraus, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorlag, wird trotzdem keine Rückzahlung fällig.

Gilt nicht für die risikoadäquate Beitragszahlung (SBU-solution).

Vgl. AVB § 8, (1)

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, gemäß unseren AVB wird eine Einmalzahlung von bis zu 150.000 EUR (max. 10fache BU-Jahresrente) ausbezahlt.  

Schwere Krankheiten (gemäß unseren AVB):

  • Krebs
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
  • Myokardinfarkt (Herzinfarkt)
  • Chronisches Nierenversagen beider Nieren
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose

Es ist damit möglich finanzielle Engpässe, die durch eine schwere Krankheit entstehen, auszugleichen.

Vgl. AVB § 8, (2)

Bei einer erstmalig unbefristet anerkannten BU erhält Ihr Kunde eine einmalige Anfangshilfe (Zusatzzahlung) in Höhe von bis zu 12 Monatsrenten. Diese kann dazu verwendet werden, um anfängliche Sonderbelastungen zu finanzieren - beispielsweise eine Umorganisation des häuslichen Umfeldes, Kosten für medizinische Betreuung, Reha-Maßnahmen oder Kuren, die nicht oder nur zum Teil von den Krankenkassen und dem Rententräger erstattet werden.

Gilt nicht für die risikoadäquate Beitragszahlung (SBU-solution).

Vgl. AVB § 8, (3)

Wir verzichten auf das Recht zur Beitragserhöhung gemäß § 173 VersVG.  

Vgl. AVB § 8, (4)

Um die Kaufkraft der BU-Rente im Leistungsfall trotz Inflation zu erhalten, kann die Erhöhung der Rente um  1–5% während der Dauer der BU vereinbart werden.

Vgl. AVB § 8, (5)

Flexibilität

Das Leben bringt Veränderungen mit sich. So bleibt es nicht aus, dass sich diese bei einer längeren Bindung auch auf Versicherungsverträge auswirken. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen und Ihren Kunden verschiedene Anpassungsmöglichkeiten an.

Ihr Kunde hat die Möglichkeit, die versicherte Rente bis zur Vollendung des 51. Lebensjahrs ohne erneute Risikoprüfung um bis zu 100 % zu erhöhen (bis zu maximal 42.000 EUR jährliche Gesamtrente):

Erhöhung des Versicherungsschutzes bei 16 Ereignissen

Die Dialog bietet einen der umfangreichsten Kataloge an.

  • Heirat oder Schließung/Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Ehescheidung oder Aufheben einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes
  • Adoption eines Kindes
  • Tod des Lebenspartners der versicherten Person
  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Aufnahme eines Immobilienkredits
  • Kauf oder Baubeginn einer eigengenutzten Immobilie mit einem Mindestverkehrswert von 50.000 EUR
  • Erfolgreicher Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
  • Erfolgreiche Beendigung eines Studiums und Aufnahme der entsprechenden beruflichen Tätigkeit
  • Gehaltssteigerung bei Nichtselbständigen, wenn aus nichtselbständiger Tätigkeit für mind. 6 Monate eine Erhöhung des monatlichen Bruttogrundgehalts um mindestens 10 % gegenüber dem Durchschnittsbruttogrundgehalt der letzten 12 Monate erreicht wird
  • Erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Ablegen der Meisterprüfung und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit
  • Ausscheiden von selbständigen Handwerkern aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragsstellung um mindestens 30% für selbständige Versicherte
  • In den ersten 5 Jahren nach Vertragsbeginn sogar ereignisunabhängig

Vgl. AVB § 11


Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der Österreichischen Pensionsversicherung, kann die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente entsprechend verlängert werden.

Vgl. AVB § 14

Arbeitet Ihr Kunde bei Eintritt des Leistungsfalls in Teilzeit, erhält er die vereinbarte Rente, wenn er seine Teilzeittätigkeit nur zu weniger als 50 % oder zu weniger als 3 Stunden am Tag ausüben kann (Günstigerprüfung).

Vgl. AVB § 5, (19)

Nach Ablauf der ersten 5 Versicherungsjahre erhält die Dialog auf Wunsch einmalig für 6 Monate den vollen Schutz beitragsfrei aufrecht.

Vgl. AVB § 7, (2)

  • In Elternkarenz für max. 36 Monate
  • Bei Arbeitslosigkeit für max. 24 Monate
  • Bei Pflege naher Angehöriger für max. 24 Monate
  • Ohne Angabe von Gründen für max. 12 Monate

kann die vereinbarte BU-Rente bei gleichzeitiger Reduzierung des Beitrages herabgesetzt werden.

Die Erhöhung auf die ursprüngliche Rente erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit gewähren wir, dass die ursprünglich vereinbarte Absicherungshöhe nicht verloren geht.

Vgl. AVB § 13

Ihr Kunde kann in den ersten 3 Jahren nach Beitragsfreistellung seine Versicherung gemäß den Bedingungen wieder gebührenfrei weiterbezahlen (in den ersten 12 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung).

Wenn Ihr Kunde die Beiträge seiner Versicherung kurzzeitig aussetzen möchte, kann er mehrmals für maximal 24 Monate eine zinslose Stundung bei vollem Versicherungsschutz beantragen.

Vgl. AVB § 21

Die Beiträge müssen grundsätzlich bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht weitergezahlt werden. Wird sie anerkannt, werden die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Zur Vereinfachung können die laufenden Beiträge in während des Zeitraums der Leistungsprüfung zinslos gestundet werden.

Vgl. AVB § 20

Zielgruppen

Als Biometrieversicherer betreiben wir seit Jahrzehnten Berufsunfähigkeitsversicherungsgeschäft. Daher können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Deckungskonzepte mit der erforderlichen Passgenauigkeit, Leistungsstärke und Flexibilität für nahezu alle Zielgruppen ideal geeignet sind.

Beispielhafte Zielgruppen finden Sie hier:

Gerade die im medizinischen Bereich tätigen Personen gehen einer körperlich anstrengenden Arbeit nach und sind zudem einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt.

Wir bieten passgenaue Lösungen an, die auf unterschiedlichste Anforderungen Antworten bieten. Ob Infektionsklausel, die für alle Berufe zählt, der Verzicht auf Arztanordnungsklauseln oder auch zahlreiche Nachversicherungsgarantien, all das ist für uns selbstverständlich darstellbar.

Egal, ob mit oder ohne akademischem Abschluss, im kaufmännischen Bereich und in der öffentlichen Verwaltung gibt es die unterschiedlichsten Berufe. Psychische Belastung durch hohen Arbeitsaufwand oder bei potentiellen Karrierekandidaten sowie Einschränkungen im Bewegungsapparat durch häufiges Sitzen sind nur einige Beispiele, die zeigen, warum hohe Flexibilität notwendig ist.

Wir bieten Lösungen mit Wiedereingliederungshilfe, Besserstellung bei Weiterbildungen und keiner Schlechterstellung bei Berufswechsel.

Optional kann der Schutz, unter anderem, um schwere Krankheiten, eine Arbeitsunfähigkeitsoption und Anfangshilfe erweitert werden. Nachversicherungsgarantien bieten auch nach Abschluss die Möglichkeit, den Schutz flexibel an die eigene Lebenssituation anzupassen.

Insbesondere junge Menschen haben noch keinen gesetzlichen Schutz und besitzen in der Regel nur wenig Geld. Umso mehr benötigen gerade Schüler und Studenten einen Schutz, der all diese Punkte berücksichtigt.

Genau dafür bieten wir einen vollwertigen und flexiblen Schutz bei günstiger Einstiegsprämie, der unter anderem spätere Besserstellungen in der Berufsgruppeneinstufung ermöglicht, keine Schlechterstellung bei Berufswechsel vorsieht und sich über Nachversicherungsgarantien, sogar ereignisunabhängig, auf zukünftige Lebensphasen und Ereignisse anpassen lässt.

Auch in finanziell schwierigen Phasen übernehmen wir selbstverständlich vorübergehend die Prämienzahlungen bei vollem Versicherungsschutz.

Der Berufseinstieg ermöglicht jungen Menschen oftmals die Erfüllung ihrer ersten materiellen Wünsche. Eine ausreichende gesetzliche Absicherung oder ein Finanzpolster für unvorhersehbare Ereignisse besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch meistens nicht.

Genau für diese Situationen bieten wir passgenaue Lösungen. Wer bereits in jungen Jahren vorausschauend handeln möchte, kann mit unseren lebensbegleitenden Konzepten optimal vorsorgen.

Wir bieten einen vollwertigen und flexiblen Schutz bei günstiger Einstiegsprämie, der unter anderem spätere Besserstellungen in der Berufsgruppeneinstufung ermöglicht, keine Schlechterstellung bei Berufswechsel vorsieht und sich über Nachversicherungsgarantien, sogar ereignisunabhängig, auf zukünftige Lebensphasen und Ereignisse anpassen lässt.

Auch in finanziell schwierigen Phasen übernehmen wir selbstverständlich vorübergehend die Prämienzahlungen bei vollem Versicherungsschutz.

Als Unternehmer oder freiberuflich Tätiger möchte man seinen beruflichen Erfolg selbst bestimmen. Um das zu erreichen, muss man in der Regel sehr hart arbeiten. Daher ist es umso wichtiger, seine Gesundheit gut abzusichern.

Genau dafür bieten wir passgenaue Lösungen, die unter anderem einen Verzicht auf Umorganisation oder eine Begrenzung der Umorganisationskosten beinhalten, Reha- und Wiedereingliederungshilfen vorsehen und sich über Nachversicherungsgarantien, sogar ereignisunabhängig, auf geänderte Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen lassen.

Zahlreiche Zusatzoptionen runden unser Konzept ab. So kann beispielsweise eine Einmalzahlung bei schwerer Erkrankung oder eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit eingeschlossen werden.

In seinem Beruf erfolgreich werden und Karriere machen. Das ist der Traum vieler Menschen. Der Preis dafür kann jedoch hoch sein. Psychische Belastung durch hohen Arbeitsaufwand sowie Einschränkungen im Bewegungsapparat durch häufiges Sitzen sind Beispiele, die zeigen, wie die Gesundheit dabei belastet wird. Daher ist es umso wichtiger, seine Gesundheit gut abzusichern.

Genau dafür bieten wir passgenaue und flexible Lösungen. Sie beinhalten zum einen Nachversicherungsgarantien, um bei steigendem Lebensstandard den Schutz erhöhen zu können und zum anderen unterstützende Zahlungen wie Reha- oder Wiedereingliederungshilfen, um bei gesundheitlichen Beschwerden einen Gang zurückschalten zu können.

Optionale Erweiterungen wie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Einmalzahlung bei schweren Erkrankungen runden unser Konzept ab.