Mehrfachleistung bei verbundenen Leben
Versterben mehrere Personen innerhalb eines Monats aufgrund desselben Ereignisses (z.B. Autounfall), wird die vereinbarte Versicherungssumme mehrfach ausbezahlt.
Vgl. AVB § 6, (3)
Versterben mehrere Personen innerhalb eines Monats aufgrund desselben Ereignisses (z.B. Autounfall), wird die vereinbarte Versicherungssumme mehrfach ausbezahlt.
Vgl. AVB § 6, (3)