Beispiel Unfalltodzusatzversicherung
Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls so zahlen wir die vereinbarte Unfall-Zusatzversicherungssumme.
- Diese kann bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Höhe der Hauptversicherungssumme während der Beitragszahlungsdauer eingeschlossen werden wenn der Einschluss bei dem gewünschten Tarif möglich ist.
- Für die Höhe der Unfalltodzusatzversicherung kann auch ein Prozentwert zwischen 50–100% in 1% Schritten vereinbart werden; Obergrenze ist aber immer ein Betrag von 500.000 EUR (siehe oben).